125er mit dem Autoführerschein
Wer einen Autoführerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt darf ohne Prüfung ein Motorrad der Klasse A1 (125ccm) fahren.
Voraussetzung:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins
- Ausbildung in der Fahrschule
Ausbildung:
- Theorieausbildung: 4 Stunden Theorie Motorradunterricht
- Prüfung: keine Theorie- oder Praxisprüfung
Die Verordnung wurde am 31.12.2019 im Bundesgesetzblatt Veröffentlicht und tritt somit sofort in Kraft.
Aber Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt. Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.